Artenschutzkonferenz 2010
Vom 13. bis 25. März fand die 15. Artenschutzkonferenz in Dohar, Katar statt. Auf regelmäßigen Tagungen der Vertreter der Unterzeichnerstaaten werden die geltenden Regelungen des “Washingtoner Artenschutzübereinkommen” überprüft und Anträge auf weitere Handelsbeschränkungen gestellt.
Was ist eigentlich das Washingtoner Artenschutzübereinkommen?
Die Convention of International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flora (Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen, kurz: CITES) ist gleichermaßen ein Abkommen und eine internationale Organisation, die zum Ziel hat, den internationalen Handel soweit zu kontrollieren, dass das Überleben von Pflanzenarten und wildlebende Tierarten nicht gefährdet wird.
Das Übereinkommen betrifft zwischenzeitlich weltweit 175 Staaten, darunter auch Österreich. Zuständig für den Vollzug in Österreich ist das Umweltministerium (genauere Bezeichnung: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft).
In der Europäischen Union wird das Artenschutzübereinkommen unter anderem durch die EU-Artenschutzverordnung umgesetzt. Das Abkommen enthält drei Anhänge.
Anhang I
Er listet die unmittelbar bedrohten Arten auf und verbietet den Handel mit diesen. Zu diesen Arten gehören zum Beispiel alle Walarten, alle Meeresschildkröten, einige Affenarten, einige Bären- und Katzenarten, bestimmte Papageien, Greifvögel, Eulen und Kraniche, verschiedene Landschildkrötenarten und Krokodile, einige Riesenschlangenarten sowie verschiedene Kakteen- und Orchideenarten.
Anhang II
Hier sind schutzbedürftige Arten aufgeführt. Es sind Aus- und Einfuhrgenehmigungen sowie der Nachweis über die Unschädlichkeit für den Bestand notwendig. Darunter fallen unter anderem alle Affen, Bären, Greifvögel, alle Landschildkröten (darunter auch die Griechische Landschildkröte), Warane und Krokodile sowie alle Orchideen, Kakteen und Alpenveilchen (soweit sie nicht schon im Anhang I geschützt werden).
Anhang III
Dieser enthält alle Tier- und Pflanzenarten, für die in einzelnen Ländern besondere Bestimmungen gelten.
2000 Delegierte aus 175 Ländern nahmen an der Artenschutzkonferenz in Katar teil. Allerdings konnten sich die Teilnehmer weder auf ein kurzzeitiges Verbot des Handels mit Blauflossen-Thunfischen bis zur Erholung der Bestände, noch auf ein Handelsverbot mit Eisbärenfellen einigen. Auch über den Schutz verschiedener Haiarten wie Hammerhai und Dornhai konnte keine Einigung getroffen werden. Deren Produkte wie zum Beispiel: Schillerlocke, Kalbsfisch, Seeaal oder Seestör (Warenbezeichnungen), sind in Europa im Handel erhältlich.
Ein Verbot des Handels mit dem Fleisch des Heringshais wurde vorerst beschlossen, aber am letzten Tag der Konferenz wieder zurückgenommen. Hingegen wurde das Handelsverbot für Elfenbein verlängert.
Dazu möchte ich natürlich auch gerne den passenden Sound vorstellen:




…danke für den hinweis…
Hallo Karin!
unter http://www.zoo-fachhandel.at findet man einiges was man über die Haltung von Reptilien wissen sollte.
Unter anderem sind auch die Links über Recht & Gesetz sehr nützlich!
lg
Mario
danke mario! hast du vielleicht noch einen tipp, wie und wo sich ein reptilienliebhaber die wichtigen informationen holen kann?
Hallo Karin!
So ist es..
Wenn man bedenkt das für einen Grünen Leguan eine Grundfläche von mindestens 4,5 m2 als Mindestgrösse sein muss! Wer kann so ein Tier artgerecht halten wenn man dies Grösse des Terrariums bedenkt, dennoch werden diese Tiere für einen “Spot” im Tierhandel angeboten. Für mich unverständlich! ☝ im übrigen sind diese Tier ebenfalls unter Cites Anhang B zu finden, d.h. vom aussterben bedroht!
hallo mario!
danke für deine tipps!!!! gut zu wissen!!! das bedeutet auf alle fälle, dass der kunde sich im vorfeld immer genau erkundigen sollte, wie die rechtliche situation beim kauf eines reptils ist!
ganz abgesehen davon, welche haltungsbestimmungen- und bedürfnisse solch ein tier hat, auch in hinblick darauf, dass es einmal größer werden wird und v.m….man kann offensichtlich nicht immer davon ausgehen, dass alle händler über entsprechende kenntnisse verfügen!?!…
hier kommt für alle die es interessiert der link zum bundestierschutz (hier könnte ihr unter anderem auch die mindestanforderungen für die haltung finden): http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/thema.html?channel=CH0801
Hallo Karin!
freut mich das du dieses Team ebenfalls in Angriff genommen hast. Viele Menschen wissen auch nicht, das auch griechische Landschildkröten unter CITES “Anhand B” fallen. Leider werden in Vorarlberger Zoogeschäften diese Tiere immer wieder ohne CITES-Papiere verkauft. Somit hat der neue Besitzer dieser Tiere ein Problem wenn es um den Nachweis der Herkunft geht; - und dann kann es teuer werden. Des weiteren ist es auch Pflicht vom Zoohändler, eine Herkunftsbescheinigung beim Erwerb eines Reptil auszustellen, denn alle Reptilien- und Schlangenarten sind Meldepflichtige Wildtiere die nach dem Erwerb bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zu melden sind.
Lg
Mario